Eigentümergemeinschaften: Verjährungsfristen beachten!
Viele Forderungen aus dem Jahr 2006 verjähren am 31. Dezember 2009
Am 31. Dezember endet nicht nur das Jahr, sondern auch die Verjährungsfristen für verschiedene Forderungen. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten Wohnungseigentümer und Wohneigentumsverwaltungen ihre Ansprüche möglichst schnell geltend machen.
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