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Sie sind hier: News-Archiv von Mittwoch, dem 04.11.2009

Eigentümergemeinschaften: Verjährungsfristen beachten!

Viele Forderungen aus dem Jahr 2006 verjähren am 31. Dezember 2009

Mahnverfahren schnell einleiten!
© by Ernst Rose / PIXELIO
Am 31. Dezember endet nicht nur das Jahr, sondern auch die Verjährungsfristen für verschiedene Forderungen. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten Wohnungseigentümer und Wohneigentumsverwaltungen ihre Ansprüche möglichst schnell geltend machen. Weiterlesen Weiterlesen

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Teurer oder günstiger? Hauskauf in Hamburgs Bezirk Eimsbüttel

Entwicklungen der Angebotspreise für Wohnhäuser im Nordwesten der Hansestadt

Hauskaufpreise in Hamburg
© by ImmobilienScout24
(ImmobilienScout24)- Eimsbüttel ist einer der exklusiven Bezirke der Hansestadt Hamburg. Vor allem die Stadtteile an der Außenalster warten mit hohen Immobilienpreisen auf. Bewegt man sich allerdings Richtung Stadtrand und damit an die Grenze zum Nachbarland Schleswig-Holstein, werden die Objekte immer günstiger. Insgesamt ist zwischen zweitausend und sechstausend Euro pro Quadratmeter beim Hauskauf preislich fast alles drin. Weiterlesen Weiterlesen

Streitfall Hausflur: Mieter dürfen Kinderwagen abstellen

Im Flur muss aber genügend Platz bleiben
© by Thommy Weiss / PIXELIO
Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als Fluchtweg. Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Bewohner sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert. Deshalb mussten in der Vergangenheit immer wieder deutsche Gerichte über diesen Streitfall entscheiden. Grundsätzlich sind Garderoben, Schuhe oder Schränke nicht im Treppenhaus erlaubt, so das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2008 (Az. 15 Wx 198/08). Sie gehören in die Wohnung. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hin. Auch Dekorationsgegenstände wie z.B. Blumenkübel dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Weiterlesen Weiterlesen
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