Kündigungsgrund Eigenbedarf erweitert
Bundesgerichtshof stärkt Vermieterrechte
Der Bundesgerichtshof entschied heute (BGH VIII ZR 159/09), dass ein Vermieter auch zu Gunsten eines entfernteren Familienangehörigen, wie zum Beispiel eine Nichte, eine Eigenbedarfskündigung aussprechen darf. Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass dies nur möglich ist, wenn ein besonders enger Kontakt zwischen dem Vermieter und dem entfernten Verwandten bestand, aus dem sich eine moralische Verpflichtung des Vermieters ergeben konnte, dem Angehörigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
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