Helfende Freunde sind auf dem Bau immer willkommen
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(ImmobilienScout24) Sobald ein Bauherr von freiwilligen Bauhelfern (z.B. Freunden, Bekannten oder Verwandten) auf seinem Baugelände tatkräftig unterstützt wird, ist er gesetzlich verpflichtet (nach § 192 SGB VII), sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) spätestens eine Woche nach Arbeitsaufnahme anzumelden und Versicherungsbeiträge zu zahlen. Wird die Anmeldung versäumt, droht ein Bußgeld.
Einzige Ausnahmen bestehen bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Ebenfalls nicht meldepflichtig ist der private Bauherr, sofern die Gesamtarbeitszeit aller Helfer 40 Stunden nicht überschreitet.
Die Versicherungsbeiträge für Bauhelfer liegen zwischen 1,30 EUR und 1,72 EUR pro Arbeitsstunde. Im Gegenzug bietet die BG BAU nicht nur persönliche Beratungsleistung, sondern entschädigt bei Arbeits- und Wegeunfällen, übernimmt die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt eine Verletztenrente, sofern nach einem Bauunfall eine verminderte Erwerbsfähigkeit auftritt.
Hier finden Sie weitere Informationen zur
Anmeldung freiwilliger Helfer bei der Berufsgenossenschaft.