„Seniorengerecht“ heißt nicht: barrierefrei
Haus- und Wohnungskauf
Bonn, 30.1.2012 Wer ein Haus oder eine Wohnung fürs Alter sucht, darf sich nicht auf das Werbeversprechen „seniorengerecht“ verlassen. Es garantiert den Käufern nicht etwa Barrierefreiheit oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Haltegriffe im Bad. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (10 U 1504/09), teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. mit.
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