BGH: Kündigung droht, wenn Erhöhungen von Betriebskostenvorauszahlungen nicht gezahlt werden
Sozialwohnungsmieter betroffen
(dmb) „Das Urteil ist problematisch. Im Bereich der Sozialwohnungen drohen neue Streitigkeiten und Rechtsunsicherheiten“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 327/11). „Mietern in Sozialwohnungen droht die Kündigung, wenn sie die Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlen. Damit haben sie unter dem Strich weniger Rechte als Mieter in frei finanzierten Wohnungen“.
Nach der letzten Betriebskostenabrechnung hatte der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungsbeträge für den Mieter um 30,50 Euro erhöht. Der Mieter zweifelte die Richtigkeit der Abrechnung aber an und zahlte auch die erhöhten Vorauszahlungsbeträge nicht. Hierauf kündigte der Vermieter fristlos.
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Nach der letzten Betriebskostenabrechnung hatte der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungsbeträge für den Mieter um 30,50 Euro erhöht. Der Mieter zweifelte die Richtigkeit der Abrechnung aber an und zahlte auch die erhöhten Vorauszahlungsbeträge nicht. Hierauf kündigte der Vermieter fristlos.
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