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Autor: Andreas Böhm
27. November 2009

Bundesregierung rüttelt am Mietrecht

Mieterbund lehnt Änderungen zum Nachteil der Mieter strikt ab

Bundesregierung rüttelt am Mietrecht
Gibt es bald Änderungen am Mietrecht?
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(dmb) „Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vereinbarten Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter sind falsch, überflüssig und unakzeptabel“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Hamburg. „Einen Abbau des Kündigungsschutzes, beispielsweise durch kürzere Kündigungsfristen für Vermieter, oder die Abschaffung des Mietminderungsrechts bei Baumaßnahmen des Vermieters zur energetischen Sanierung darf es nicht geben. Auch Weichenstellungen hin zu noch höheren Betriebskosten lehnen wir strikt ab. Das gilt auch für Hartz-IV-Regelungen, nach denen die Arbeitsagenturen Mietzahlungen direkt an die Vermieter leisten oder Betriebskosten künftig pauschaliert werden dürfen.“

Rips betonte, das aktuelle Mietrecht sei ausgewogen und habe sich bewährt. Es müsse weder auf den Prüfstand, noch zu Lasten der über 40 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland geändert werden. Das habe Bundeskanzlerin Angela Merkel vor knapp vier Jahren zu Beginn der großen Koalition in einem Interview mit der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes genauso beurteilt und wörtlich gesagt:

„Das aktuelle Mietrecht trägt den unterschiedlichen Interessen Rechnung. Es hat zu einem besseren Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern beigetragen. Ich sehe daher keinen Grund, an dem geltenden Gesetz etwas zu ändern.“

Obwohl das Mietrecht seit Jahren unverändert ist, sieht die neue Bundesregierung jetzt Korrekturbedarf und plant entsprechende Mietrechtsänderungen. „Der Koalitionsvertrag trägt eindeutig die Handschrift der FDP, Uralt-Forderungen der Vermieterverbände werden aufgriffen. Kein Wunder, dass Immobilien- und Eigentümerverbände feiern und von ‚schwarz-gelben Rettern’ sprechen. Vernunft und Gerechtigkeit bleiben auf der Strecke. Wenn überhaupt über Mietrechtskorrekturen nachgedacht wird, muss es um einen verbesserten Kündigungsschutz bei Umwandlung und Eigentumswechsel gehen, um Kappungsgrenzen bei Neuvermietungsmieten, die Sicherung der Mietkaution in der Vermieterinsolvenz oder Öko-Mietspiegel“, erklärte Rips.
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