Eigenheimrente: Familien mit Kindern werden staatlich besonders gefördert.
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Die Entscheidung für ein Eigenheim trifft man in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. Dem versucht auch die staatlich geförderte Eigenheimrente gerecht zu werden. Schließlich soll mit den Zuschüssen beim Wohnriester die Anschaffung von Wohneigentum zur Altersvorsorge für jedermann attraktiv werden – unabhängig davon, ob das Geld zum Kauf oder zum Bau des Eigenheims eingesetzt werden soll.
Individuelle Situation
Langfristige Planung ist bei der Anschaffung der eigenen vier Wände sicher immer gefragt. Unterschiede können sich jedoch dabei ergeben, wie man das Eigenheim letztlich finanzieren will. Für Sparer bietet sich eher ein Bausparvertrag an, der auch mit einem zinsgünstigen Darlehen verbunden werden kann. Andere möchten nicht erst lange sparen, sondern möglichst schnell in das neue Heim einziehen. Hier bietet sich als Finanzierungsform das klassische Darlehen an, bei dem der Darlehensgeber den Kredit in festen Raten und mit Zinsen monatlich zurückzahlt.
Wohnriester für alle
Die staatlich geförderte Zulage zum Eigenheim kann bei allen diesen Finanzierungsarten einen stattlichen Beitrag leisten. Und auch alle, die schon einen regulären Riestervertrag abgeschlossen haben, können das so Angesparte in eine selbstgenutzte Immobilie investieren. Wie viel Wohnriester man erhält, richtet sich unter anderem entscheidend nach dem Familienstand und der Anzahl von Kindern. Insbesondere für Familien mit Kindern soll mit dem Wohnriester ein eigenes Zuhause ermöglicht werden. Dabei ist die Zulage für die unterschiedlichsten Finanzierungsmodelle erhältlich und kann an verschiedenen Stellen eingesetzt werden.
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Dieser Rechtstipp wurde zur Verfügung gestellt von der
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