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Autor: Andreas Böhm
16. November 2011

Lärmender Mieter muss Mietminderung anderer Mieter ersetzen

Lärmender Mieter muss Mietminderung anderer Mieter ersetzen
© by Dieter Schütz / pixelio.de
Führt ruhestörender Lärm eines Mieters dazu, dass andere Mieter die Miete kürzen, muss der Ruhestörer dem Vermieter diesen Verlust ersetzen. Das entschied das Amtsgericht Bremen am 09. März 2011 (AZ: 17 C 105/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Bewohner einer Mietwohnung belästigte seine Nachbarn massiv durch ruhestörenden Lärm. Dazu gehörten Randalieren und Geschrei, Türknallen und extrem laute Musik auch zu Ruhezeiten. Die anderen Mietparteien kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin kündigte daraufhin dem Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.

Mit Erfolg. Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter. Der Mieter habe die sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören, verletzt. Das Verhalten des Mannes habe die anderen Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. In Höhe der Mietminderungen sei der Klägerin ein entsprechender Schaden entstanden.
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