ImmobilienScout24.de
Sie sind hier: Recht » Artikelansicht
Autor:
12. Februar 2012

Mietertipp: Betriebskostenabrechung

Für 2010 können jetzt keine Nachforderungen mehr geltend gemacht werden

Mietertipp: Betriebskostenabrechung
Für Mieter lohnt sich die Kontrolle der Abrechnung
© by Marko Greitschus / pixelio.de
Jetzt können Mieter "beruhigt" ihren Vermieter auffordern, über die Betriebskosten des Jahres 2010 abzurechnen. Der Vermieter musste Betriebs- und Heizkosten für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 bis Silvester 2011 abgerechnet haben.
Bis dahin mussten die Abrechnungen den Mietern des hauses zugegangen sein.

Ist das nicht geschehen, kann der Vermieter jetzt, im Jahr 2012, keine Nachforderungen für den Abrechnungszeitraum 2010 mehr stellen. Das ändert aber nichts daran, dass der Vermieter abrechnen muss.

Die Abrechnung könnte ja auch mit einem Guthaben für den Mieter enden. Das müsste der Vermieter dann auszahlen.

Positive Konsequenz für die Mieter: Sie können jetzt die Abrechnung für 2010 einfordern, sie können nämlich nur gewinnen. Endet die Abrechnung mit einer Nachforderung für den Vermieter, müssen sie nicht zahlen. Endet die Abrechnung mit einem Saldo zu ihren Gunsten, bekommen sie Geld ausgezahlt.
1342 Views
Druckansicht | PDF-Version



Immobilien finden