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Versicherung musste bei geflutetem Lichtschacht nicht zahlen

K(l)eine Überschwemmung?

© by Tomicek/LBS
Nicht alles, was manch ein Laie vielleicht als Überschwemmung bezeichnen würde, ist auch versicherungsrechtlich so zu bewerten. Diese Erfahrung musste nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein Hausbesitzer machen, der seiner Versicherung einen Wasserschaden meldete und damit vor dem Kadi eine klare Niederlage erlitt. Er musste für das Missgeschick komplett aus eigener Tasche aufkommen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 92/11) Weiterlesen Weiterlesen

Neue Wege bei der Verwertung von Zwangsversteigerungen

Ein runder Tisch für kantige Anliegen

(ip/RVR) Stuttgarter Anwälte gehen bei der Verwertung von Immobilien in der Zwangsversteigerung neue Wege. Ein virtueller „runder Tisch“ rationalisiert und beschleunigt den Arbeitsprozess und bietet die „Alles-aus-einer-Hand-Lösung“. Weiterlesen Weiterlesen

Baumfällen ist versichert

© by s.media / pixelio.de
Bonn, 25.1.2012. Wer in seinem Garten Bäume fällt, kann auf den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung zählen, auch wenn er die Axt an mehrere Stämme legt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden, teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. mit.

Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Grundstück mit der Kettensäge drei 20-Meter-Pappeln – Durchmesser in Brusthöhe 60 cm – gefällt, zwei der Bäume fielen wie geplant in seinen Garten, der dritte auf das Nachbarhaus. Schaden: gut 7000 Euro. Die Privathaftpflichtversicherung lehnte die Zahlung mit der Brgründung ab, nach ihren Versicherungsbedingungen müsse sie für Schäden aus einer „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ nicht aufkommen. Weiterlesen Weiterlesen

Zwangsversteigerung

Klauselerteilung

 

Voraussetzungen bei notarieller Unterwerfungserklärung

(ip/RVR) Der VII. Zivilsenat des BGH weicht in seiner Entscheidung vom 29.06.2011 von den Grundsätzen ab, die der XII. Zivilsenat zur Auslegung einer notariellen Urkunde und der Klauselerteilung zur selbigen in seinem Urteil vom 30.03.2010 (BGHZ 185, 133) aufgestellt hat. Der Notar habe nicht von einer Vollstreckungsbedingung i. S. v. § 726 Abs. 1 ZPO auszugehen, auch nicht durch eine Interessenabwägung, wenn eine solche im Wortlaut der notariellen Urkunde nicht angelegt ist und müsse dem Zessionar einer Sicherungsgrundschuld eine Klausel als Rechtsnachfolger erteilen, wenn der Anspruch durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist. Weiterlesen Weiterlesen

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