Versicherung musste bei geflutetem Lichtschacht nicht zahlen
K(l)eine Überschwemmung?
Nicht alles, was manch ein Laie vielleicht als Überschwemmung bezeichnen würde, ist auch versicherungsrechtlich so zu bewerten. Diese Erfahrung musste nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein Hausbesitzer machen, der seiner Versicherung einen Wasserschaden meldete und damit vor dem Kadi eine klare Niederlage erlitt. Er musste für das Missgeschick komplett aus eigener Tasche aufkommen.
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 92/11)
Weiterlesen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 92/11)
Weiterlesen
