Mieter darf Waschmaschine in der Wohnung aufstellen!
Immer wieder versuchen Vermieter Ihren Mietern im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu verbieten, in der eigenen Wohnung eine Waschmaschine aufzustellen. Begründet wird dies in der Regel mit einem vorhandenen Wäschekeller oder einer entstehenden Lärmbelästigung. Doch so einfach kann es sich der Vermieter nicht machen – es gehört nämlich zur vertragsgemäßen (zulässigen) Nutzung der Mietwohnung, wenn der Mieter dort eine eigene Waschmaschine aufstellt. Der Mieter muss die Ab- und Zuläufe nur ausreichend gegen das Auslaufen von Wasser sichern.
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