Zuschlagsversagungsgrund
Zu Bietervollmacht und fehlerhaftem Vollstreckungsbeschluss
(ip/RVR) Nach einem Beschluss des V. BGH-Zivilsenats könne im Zwangsversteigerungsverfahren eine Bietervollmacht nach § 72 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden, wenn diese aus einer öffentlichen Urkunde hervorgehe, welche durch einen nach Landesrecht als Behörde geltendem Sparkassenvorstand errichtet wurde. Weiter stelle eine fehlerhafte Bezeichnung einer Nebenforderung des zu vollstreckenden Anspruchs kein Zuschlagsversagungsgrund dar.
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