Eigene Wasserversorgung
Hauseigentümer durfte "eigenes Wasser" zum Wäschewaschen verwenden
Die Trinkwasserverordnung stellt in Deutschland hohe Anforderungen an Grundbesitzer, die gerne mit ihrem Quell- oder Regenwasser zum Eigenversorger würden. Die Ursache für diese Strenge ist leicht einzusehen: Man müsste das Auftauchen von Krankheiten befürchten, wenn die Qualität dieses Wassers nicht gut genug ist und nicht regelmäßig kontrolliert wird. Fürs Wäschewaschen erlaubte allerdings die Justiz nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einem Betroffenen die Selbstversorgung.
(Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen 8 C 44/09)
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(Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen 8 C 44/09)
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