Vollstreckungsklausel
Englisches Insolvenzverfahren erfordert Titelumschreibung
(ip/RVR) Will ein Gläubiger die Zwangsversteigerung eines in Deutschland belegenen Grundstücks betreiben und ist über das Vermögen des deutschen Schuldners ein englisches Insolvenzverfahren eröffnet, so müsse der Vollstreckungstitel unter Berücksichtigung des englischen Insolvenzrechts auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben und diesem zugestellt werden. Dies entschied der V. Zivilsenat des BGH in einem Beschluss Anfang Februar 2011.
Weiterlesen
Weiterlesen
