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Februar 2012

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Ungewöhnliche Farben bei Wohnungsrückgabe nicht zulässig

Unzumutbare Farbkombinationen sind nicht möglich
© by Rainer Sturm / pixelio.de
Unabhängig von der Geltung der Klauseln zu Schönheitsreparaturen ist der Mieter verpflichtet, die Mietwohnung in einem farblichen Zustand zurückzugeben, der sich innerhalb der Grenzen des normalen Geschmacks bewegt. Es dürfen keine so kräftigen Farben verwendet werden, dass eine Neuvermietung der Räume im geschaffenen Zustand praktisch unmöglich ist, entschied das Landgericht Essen am 17. Februar 2011 (AZ: 10 S 344/10). Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Weiterlesen Weiterlesen

Das Eigenheim flexibel finanziert mit dem Wohnriester

Eigenheimrente: Familien mit Kindern werden staatlich besonders gefördert.
© by Fotolia.com/eyezoom1001
Die Entscheidung für ein Eigenheim trifft man in ganz unterschiedlichen Lebenslagen. Dem versucht auch die staatlich geförderte Eigenheimrente gerecht zu werden. Schließlich soll mit den Zuschüssen beim Wohnriester die Anschaffung von Wohneigentum zur Altersvorsorge für jedermann attraktiv werden – unabhängig davon, ob das Geld zum Kauf oder zum Bau des Eigenheims eingesetzt werden soll. Weiterlesen Weiterlesen

ARGE Baurecht: Mängel auch rügen, wenn Unternehmer gekündigt wurde

Mit der förmlichen Bauabnahme beginnt die so genannte Gewährleistungsfrist. Bei VOB-Verträgen beträgt sie vier Jahre, ist die Anwendung der VOB/B nicht vereinbart, sind es nach BGB fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen, das für den Bau oder Bauabschnitt verantwortlich ist, Mängel an diesem Werk auf eigene Kosten beseitigen. „Bauherren, die einen Mangel rügen, sollten bedenken: Es ist nicht nur die Pflicht des Unternehmers, sondern sogar sein Recht, den Mangel selbst zu beseitigen“, erläutert Rechtsanwalt Christian Meier, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Weiterlesen Weiterlesen

Legionellen-Überprüfung keine Betriebskosten

Mieter müssen keine Kosten für Trinkwasseruntersuchung zahlen

Unsichtbar, aber gefährlich: Legionellen
© by ImmobilienScout24
(dmb) „Vermieter können die Kosten der seit 1. November 2011 vorgeschriebenen Legionellen-Überprüfung nicht einfach auf ihre Mieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung umlegen“, stellte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, klar und reagierte damit auf entgegengesetzte Behauptungen von Eigentümerverbänden. „Die von Vermieterseite vertretene Rechtsauffassung ist aus unserer Sicht falsch. Die Kosten der Trinkwasseruntersuchung muss der Vermieter selbst zahlen. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Umlage dieser Kosten auf Mieter.“ Weiterlesen Weiterlesen

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