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30 Jahre alte Holzfenster

Streit um Instandhaltungspflicht des Vermieters

Holzfenster in desolatem Zustand
© by Ilse Dunkel / PIXELIO
Vermieter können sich vor Erhaltungsmaßnahmen nicht mit dem Argument drücken, dass die im Laufe der Jahre eintretende Verschlechterung der Wohnung für den Mieter schon beim Einzug abzusehen gewesen sei. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte sich eine Mieterin bei ihrem Vermieter über den Zustand der Holzfenster in ihrer Wohnung beschwert und ihn aufgefordert, diese instand zu setzen. Der wies dies brüsk zurück und erklärte, die Mieterin könne sich nicht gegen Mängel wenden, die beim Abschluss des Mietvertrages für sie bereits abzusehen gewesen seien. Die Frau bewohne die Mieträume bereits seit 1978. Sie hätte damit rechnen müssen, dass der Zustand der Holzfenster sich im Laufe der Jahre verschlechtern würde. Außerdem, so der Vermieter, sei sie hieran auch mit schuld, da sie falsch geputzt und keinen Innenanstrich vorgenommen habe. Der Fall ging vor Gericht, und dieses stellte sich hinter die Mieterin (AG Köln, Az.: 219 C 70/07). Weiterlesen Weiterlesen

Kein Recht auf regelmäßige Überprüfung der Elektroleitungen

Bundesgerichtshof weist Schadensersatzklage eines Mieters ab

Elektroleitungen müssen nur bei Verdacht überprüft werden.
© by ImmobilienScout24
(ImmobilienScout24) Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 321/07 ) hat sich zu dem Pflichten eines Vermieters hinsichtlich der Überprüfung von Elektroleitungen in einem Mietobjekt geäußert. Der BGH hatte die Pflichten im Rahmen einer Schadensersatzklage eines Mieters zu prüfen. Der Mieter gab an, aufgrund eines technischen Defektes mit Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube und einem daraus entstehenden Brand in seiner Mietwohnung einen Schaden an seinem Eigentum erlitten zu haben. Weiterlesen Weiterlesen

Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

Mieter muss nicht schon alle Schlüssel übergeben haben

Das Ende des Mietverhältnisses: Die Schlüsselübergabe
© by iStock
Vermieter müssen Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen innerhalb von sechs Monaten geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter seinen Besitz aufgibt und die Räume dem Vermieter zur ungestörten Überprüfung überlässt. Nicht erforderlich ist dagegen, dass er auch schon sämtliche Schlüssel zurückgegeben hat, entschied das OLG Düsseldorf. Weiterlesen Weiterlesen

Schönheitsreparaturen im Gewerbemietrecht

Der Bundesgerichtshof hält starre Fristen für unwirksam

Schönheitsreparaturen ohne starre Fristen
© by Rainer Sturm via pixelio
(ImmobilienScout24) Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung (XII ZR 84/06) vom 8. Oktober 2008 zu starren Fristen bei Schönheitsreparaturen in Gewerbemieträumen geäußert.

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Frage, ob Schönheitsreparaturen über starre Fristen eingefordert werden können, ohne den aktuellen Erhaltungszustand der Mieträume zu berücksichtigen. Weiterlesen Weiterlesen

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