Absonderungsrecht
Berechnung des Ausfalls von Grundpfandgläubigern
(ip/RVR) Der IX. Zivilsenat des BGH entschied die strittige Frage, ob bei der Verwertung von Absonderungsrechten die Anrechnungsvorschrift des § 367 Abs. 1 BGB auch für die seit Verfahrenseröffnung laufenden Zinsen anzuwenden sei.
Die Klägerin hatte an die spätere Gemeinschuldnerin mehrere Darlehen ausgereicht, welche mit Grundschulden gesichert waren. In der Insolvenz verwertete der beklagte Insolvenzverwalter das schuldnerische Grundstück freihändig und führte einen Betrag an die Klägerin ab, welcher nicht zur Befriedigung der Forderung und Zinsen ausreichte.
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Die Klägerin hatte an die spätere Gemeinschuldnerin mehrere Darlehen ausgereicht, welche mit Grundschulden gesichert waren. In der Insolvenz verwertete der beklagte Insolvenzverwalter das schuldnerische Grundstück freihändig und führte einen Betrag an die Klägerin ab, welcher nicht zur Befriedigung der Forderung und Zinsen ausreichte.
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