Zwangsverwaltungsverfahren
Rechtspfleger obliegt Vermögens-Betreuungspflicht gegenüber Beteiligten
(ip/RVR) Nach Ansicht des 4. Strafsenats des BGH soll dem mit einem Zwangsverwaltungsverfahren betrauten Rechtspfleger eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB gegenüber Gläubiger und Schuldner obliegen.
Weiterlesen
Weiterlesen
