Streitfall Schneeschippen: Vermieter kann Mieter dazu verpflichten
Frosttemperaturen im November, Räumdienste im Dauereinsatz und Tiefsttemperaturen, so verlief der letzte Winter. Glatteis führte zu vielen Unfällen auf den Gehwegen. Damit ist Streit program-miert. Wer muss streuen? Wer haftet bei Schäden? Vermieter oder Mieter? Der Vermieter hat grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Bürgersteige, Fußwege und Grundstückszu-fahrten bei Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln streuen. Dennoch kann der Vermieter den Mie-ter zum Schneeräumen verpflichten. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunter-nehmen e.V. (VNW) hin.
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