Streit um undichtes Dach
Mieter braucht kein Flickwerk hinzunehmen
Kommt es infolge von Dachundichtigkeiten über Jahre hinweg immer wieder zu Feuchtigkeitseintritten in Mieträume, so hat der Vermieter eine Dachsanierung durchzuführen, durch die dies dauerhaft verhindert wird. Mieter brauchen es nicht zu dulden, dass bei jedem neuen Wassereintritt jeweils nur die betroffene Stelle abgedichtet wird. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
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