Nachbarn können Studentenwohnheim nicht verhindern
Grundsätzlich darf ein Studentenwohnheim in einem Wohngebiet gebaut werden. Die Nachbarn können sich nicht gegen die Baugenehmigung wehren, wenn sich das Wohnheim in das bereits durch "studentisches Wohnen" geprägte Bebauungsumfeld einfügt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 9. Juli 2010 (AZ: 3 S 1138/10 und 3 S 1139/10), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Benachbarte Wohnungseigentümer wandten sich gegen eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau eines Studentenwohnheims. Sie begründeten ihre Anliegen vor allem mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen, der zu geringen Zahl vorgesehener Parkplätze sowie mit der zu erwartenden Lärmbelästigung.
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Benachbarte Wohnungseigentümer wandten sich gegen eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau eines Studentenwohnheims. Sie begründeten ihre Anliegen vor allem mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen, der zu geringen Zahl vorgesehener Parkplätze sowie mit der zu erwartenden Lärmbelästigung.
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