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Autor: Andreas Böhm
12. Juni 2008

Unternehmen Traumhaus

Wie man den steinigen Weg zu den eigenen vier Wänden meistert

Unternehmen Traumhaus
Hier scheint alles gut zu laufen
© by ImmobilienScout24
(ImmobilienScout24) Der Volksmund sagt, dass ein Mann drei Dinge in seinem Leben tun muss: Ein Kind zeugen, einen Baum pflanzen und ein Haus bauen.
Dabei steigt der Schwierigkeitsgrad genau in dieser Reihenfolge: Während der erste Punkt in der Regel ohne sonderliche Vorbildung durchzuführen ist und höchstens durch körperliche Beeinträchtigungen verhindert wird, sollte man beim Pflanzen eines Baumes zumindest über rudimentäre botanische Kenntnisse verfügen.
Will man jedoch ein Haus bauen, dann braucht man mehr als Instinkt oder Grundkenntnisse. Ein Bauherr (wie auch eine Bauherrin) bindet das Kapital vieler Jahre in das Bauvorhaben und will über das reine Vertrauen in das beauftragte Bauunternehmen hinaus die volle Kontrolle über das Projekt haben. Sonst droht ein böses Erwachen und aus dem Traumhaus wird ein Albtraum.

Viele Fragen bei der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. beschäftigen sich mit dem Thema Mängel am Bau. Was kann man tun, wenn man merkt, dass das Resultat von den Planungen abweicht? Horst-Ulrich Frank der NVZMV rät im Radiointerview bei Radio1, vor allem rechtzeitig und kritisch zu prüfen. Wenn dem Bauherren auch in sehr frühen Phasen etwas spanisch vorkommt, soll er den Punkt schnell ansprechen, bevor es zu spät wird. Ist dann doch etwas schief gelaufen, rät der Fachmann, eine unkomplizierte Lösung mit dem Bauunternehmen zu suchen. Sofort mit dem juristischen Weg zu drohen, kann die Einstellung der Arbeiten auf der Baustelle zur Folge haben, eine unschöne und vor allem für den Bauherren häufig teure Lösung. Kommt man nicht gleich zu einer Einigung, sollte man einen Gutachter einschalten.

Eine weitere Empfehlung ist der Baubetreuer von Anfang an. Anders als ein vom Bauunternehmen gestellter Bauleiter steht dieser nicht auf der Seite des Bauunternehmens und kann objektiv eingreifen. Hilfe dazu bieten verschiedene Vereine wie beispielsweise der Verband privater Bauherren e. V.

Häufig befürchten Bauherren auch die Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens. Immer wieder hört man davon, dass der Bauunternehmer Pleite macht und das bereits gezahlte Geld damit weg ist. Der Fachmann von der NVZMV rät, die Raten im Bauvertrag so zu bemessen, dass sie den Leistungen entsprechen. Keinesfalls sollte man in Vorleistung gehen. Häufig ist dies einer der am härtesten ausgehandelten Punkte im Bauvertrag, hier sollten Bauherren aber nicht locker lassen. Wer sich unsicher ist, kann die Bauverträge bei den Verbraucherzentralen vor der Unterschrift checken lassen.

Wichtig vor dem Entscheid für ein bestimmtes Bauunternehmen sollte nicht nur der Preis sein, sondern man sollte sich über unabhängige Stellen wenden oder bei Bauherren im Bekanntenkreis nach ihren Erfahrungen erkundigen. Bei der Architektenkammer kann man Referenzobjekte einsehen, die Verbraucherzentralen geben Auskünfte, welche Firma wo tätig war.

Es gilt also in allen Fällen: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lieber den Ruf hinnehmen, ein unbequemer Bauherr zu sein, als den langen und steinigen Weg der Schadensregulierung zu gehen.
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