Karneval feiern in der Mietwohnung
Tipps, um den Hausfrieden auch in der fünften Jahreszeit zu halten
(ImmobilienScout24) - Egal, ob Karneval, Fasching oder Fastnacht - bis Aschermittwoch wird auch in Mietwohnungen kräftig gefeiert. Gibt es hier eine Art "Narrenfreiheit"?
Spezialisten vom Deutschen Mieterbund warnen vor allzu unbesorgtem Umgang bei Feiern in der Mietwohnung.
Auch in der "fünften Jahreszeit" gelten mietrechtliche Bestimmungen oder Regelungen zur Nachtruhe weiter. Es muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, spätestens am 22:00 Uhr muss die Musik leise gedreht werden und ist Schluss mit wilden Tanzeinlagen in der Wohnung.
Doch gilt das wirklich immer?
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Spezialisten vom Deutschen Mieterbund warnen vor allzu unbesorgtem Umgang bei Feiern in der Mietwohnung.
Auch in der "fünften Jahreszeit" gelten mietrechtliche Bestimmungen oder Regelungen zur Nachtruhe weiter. Es muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden, spätestens am 22:00 Uhr muss die Musik leise gedreht werden und ist Schluss mit wilden Tanzeinlagen in der Wohnung.
Doch gilt das wirklich immer?
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